Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern) Art. 1

Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 78/2015

Typ

Vertrag – Zypern

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Außerkrafttretensdatum

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Text

ARTIKEL 1

ZIEL

Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.

Im RIS seit

26.06.2015

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2015

Gesetzesnummer

20009203

Dokumentnummer

NOR40171430

Navigation im Suchergebnis