Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Zypern)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 78 aus 2015,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.07.2015

Text

ARTIKEL 1

ZIEL

Ziel dieses Abkommens ist es, den Schutz der im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien gemeinsam erstellten oder ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten.