Eine persönliche Beförderung ist bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads ZASTRZEŻONE/EINGESCHRÄNKT immer, und bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrads POUFNE/VERTRAULICH in dringenden Fällen, zulässig, wenn Sicherheitserfordernisse gemäß dem innerstaatlichen Recht der Vertragspartei, die diese Informationen übermittelt, erfüllt werden.