Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Polen)
Typ
Vertrag – Polen
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.12.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 15
Streitbeilegung
Alle Meinungsverschiedenheiten über die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen dieses Abkommens werden zwischen den zuständigen Sicherheitsbehörden der Vertragsparteien im Wege direkter Gespräche beigelegt.
Wenn eine Meinungsverschiedenheit nicht gemäß Absatz 1 beigelegt werden kann, wird sie auf diplomatischem Weg beigelegt.
Im RIS seit
12.12.2014
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
20009025
Dokumentnummer
NOR40166455