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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 39

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 39

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 39

Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es Ziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, die Gefährdung Zentralamerikas durch Naturkatastrophen durch Ausbau der regionalen Kapazitäten in den Bereichen Forschung, Planung, Überwachung, Prävention, Bewältigung und Wiederaufbau, Harmonisierung des rechtlichen Rahmens und Verbesserung der Koordinierung der zuständigen Behörden und der staatlichen Unterstützung zu verringern.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165174

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