Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 39

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Text

ARTIKEL 39

Zusammenarbeit im Bereich der Naturkatastrophen

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es Ziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist, die Gefährdung Zentralamerikas durch Naturkatastrophen durch Ausbau der regionalen Kapazitäten in den Bereichen Forschung, Planung, Überwachung, Prävention, Bewältigung und Wiederaufbau, Harmonisierung des rechtlichen Rahmens und Verbesserung der Koordinierung der zuständigen Behörden und der staatlichen Unterstützung zu verringern.