Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama Art. 17

Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 195/2014

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 17

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

ARTIKEL 17

Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Die Vertragsparteien kommen überein, mit ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik die Festlegung und Anwendung wirksamer Wettbewerbsregeln sowie die Verbreitung von Informationen zu fördern, damit für Unternehmen, die auf den Märkten Zentralamerikas und der Europäischen Union tätig sind, größere Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen wird.

Im RIS seit

23.10.2014

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2014

Gesetzesnummer

20008959

Dokumentnummer

NOR40165152

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