Kurztitel

Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 195 aus 2014,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

01.05.2014

Text

ARTIKEL 17

Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik

Die Vertragsparteien kommen überein, mit ihrer Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik die Festlegung und Anwendung wirksamer Wettbewerbsregeln sowie die Verbreitung von Informationen zu fördern, damit für Unternehmen, die auf den Märkten Zentralamerikas und der Europäischen Union tätig sind, größere Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen wird.