Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 1
Der Zweck dieses Übereinkommens ist die Entwicklung und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien im Bereich des Zeugenschutzes.
Im RIS seit
08.09.2014
Zuletzt aktualisiert am
19.06.2015
Gesetzesnummer
20008930
Dokumentnummer
NOR40164644