Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Waffenhandelsvertrag
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
24.12.2014
Außerkrafttretensdatum
Index
49/09 Militärische Waffen
Text
Artikel 1
Ziel und Zweck
Ziel dieses Vertrags ist es,
die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für die Regelung oder die Verbesserung der Regelung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen zu schaffen;
den unerlaubten Handel mit konventionellen Waffen zu verhüten und zu beseitigen und deren Umlenkung zu verhüten;
dies geschieht zu dem Zweck,
zum Weltfrieden und zum regionalen Frieden sowie zur internationalen und regionalen Sicherheit und Stabilität beizutragen;
menschliches Leid zu mindern;
Zusammenarbeit, Transparenz und verantwortungsvolles Handeln durch die Vertragsstaaten im internationalen Handel mit konventionellen Waffen zu fördern und dadurch Vertrauen zwischen den Vertragsstaaten zu schaffen.
Im RIS seit
09.07.2014
Zuletzt aktualisiert am
20.04.2015
Gesetzesnummer
20008886
Dokumentnummer
NOR40163201