(1)Absatz eins,Der Übernahmeantrag hat nach Möglichkeit folgende Angaben zu enthalten:
– Vor- und Familiennamen;
– Datum und Ort der Geburt;
– Staatsbürgerschaft;
– Personaldokumente (mit Nummer und Ausstellungsort);
– letzter Wohnort im Heimatstaat;
– Tag, Uhrzeit, Ort und Art des rechtswidrigen Grenzübertritts;
– die Barmittel im Zeitpunkt der Überstellung der Person;
– Beweismittel über den rechtswidrigen Grenzübertritt, die zur Verfügung stehen;
– Angaben, welche Sprachen die Person versteht;
– erforderlichenfalls Beschreibung des Gesundheitszustandes sowie die Pflege, deren die Person bedarf;
– Vorschlag für Ort und Zeit der Übergabe der Person.