Artikel 1
Zuständige Behörden
Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:
Für die österreichische Bundesregierung
Das Bundeministerium für Inneres
Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
Für die Regierung Georgiens
Das Innenministerium von Georgien
Abteilung Grenzpolizei
Referat internationale Beziehungen