Für die österreichische Bundesregierung
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 318 aus 2013,
Artikel eins
01.01.2014
Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:
Das Bundeministerium für Inneres
Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
Das Innenministerium von Georgien
Abteilung Grenzpolizei
Referat internationale Beziehungen