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Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen Art. 9

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 279/2013

Typ

Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

§/Artikel/Anlage

Art. 9

Inkrafttretensdatum

13.10.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 9 – Hilfe und Zusammenarbeit im Falle des teilweisen oder vollständigen Ausfalls des Zentralsystems

1. Die detaillierten Anforderungen für die Aktivierung der Backup-Einheit der Agentur in Sankt Johann im Pongau werden zwischen der Regierung und der Agentur in einer separaten Vereinbarung festgelegt.

2. Gemäß Artikel 22 der Verordnung und wie in einer separaten Vereinbarung ausgeführt stellt die Regierung Büroräumlichkeiten zur Verfügung und erleichtert die Beherbergung der Mitarbeiter für die Dauer der Systemumschaltung in Unterkünften, die sich in einer angemessenen Entfernung von den Räumlichkeiten der Agentur befinden.

Im RIS seit

21.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157277

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2013/279/A9/NOR40157277

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