Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 279 aus 2013,
Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Artikel 9
13.10.2013
49/04 Grenzverkehr
1. Die detaillierten Anforderungen für die Aktivierung der Backup-Einheit der Agentur in Sankt Johann im Pongau werden zwischen der Regierung und der Agentur in einer separaten Vereinbarung festgelegt.
2. Gemäß Artikel 22 der Verordnung und wie in einer separaten Vereinbarung ausgeführt stellt die Regierung Büroräumlichkeiten zur Verfügung und erleichtert die Beherbergung der Mitarbeiter für die Dauer der Systemumschaltung in Unterkünften, die sich in einer angemessenen Entfernung von den Räumlichkeiten der Agentur befinden.
11.03.2025
20008618
NOR40157277