Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen Art. 14

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 279/2013

Typ

Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

§/Artikel/Anlage

Art. 14

Inkrafttretensdatum

13.10.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 14 – Änderungen

Dieses Abkommen kann im Wege gegenseitigen schriftlichen Einvernehmens der Parteien geändert werden. Jede Partei teilt der anderen den Abschluss der internen Verfahren mit, die für das Inkrafttreten der Änderungen erforderlich sind. Die Änderungen treten 30 Tage nach der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.

Im RIS seit

21.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157282

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2013/279/A14/NOR40157282

Navigation im Suchergebnis