Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 279 aus 2013,
Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Artikel 14
13.10.2013
49/04 Grenzverkehr
Dieses Abkommen kann im Wege gegenseitigen schriftlichen Einvernehmens der Parteien geändert werden. Jede Partei teilt der anderen den Abschluss der internen Verfahren mit, die für das Inkrafttreten der Änderungen erforderlich sind. Die Änderungen treten 30 Tage nach der letzten dieser Mitteilungen in Kraft.
11.03.2025
20008618
NOR40157282