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Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen Art. 13

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 279/2013

Typ

Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

§/Artikel/Anlage

Art. 13

Inkrafttretensdatum

13.10.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 13 – Streitbeilegung

1. Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Anwendung dieses Sitzabkommens ergeben, werden auf dem Wege direkter Verhandlungen freundschaftlich beigelegt.

2. Für den Fall, dass eine freundschaftliche Streitbeilegung nicht gelingt, wird die Streitigkeit auf Antrag der Republik Österreich oder der Agentur dem Gerichtshof der Europäischen Union überwiesen.

Im RIS seit

21.10.2013

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157281

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2013/279/A13/NOR40157281

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