Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 279 aus 2013,

Typ

Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

13.10.2013

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 13 – Streitbeilegung

1. Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Anwendung dieses Sitzabkommens ergeben, werden auf dem Wege direkter Verhandlungen freundschaftlich beigelegt.

2. Für den Fall, dass eine freundschaftliche Streitbeilegung nicht gelingt, wird die Streitigkeit auf Antrag der Republik Österreich oder der Agentur dem Gerichtshof der Europäischen Union überwiesen.

Zuletzt aktualisiert am

11.03.2025

Gesetzesnummer

20008618

Dokumentnummer

NOR40157281