Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 279 aus 2013,
Vertrag – Europ. Argentur für Betriebsmanagement von IT-Großsystemen
Artikel 13
13.10.2013
49/04 Grenzverkehr
1. Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Anwendung dieses Sitzabkommens ergeben, werden auf dem Wege direkter Verhandlungen freundschaftlich beigelegt.
2. Für den Fall, dass eine freundschaftliche Streitbeilegung nicht gelingt, wird die Streitigkeit auf Antrag der Republik Österreich oder der Agentur dem Gerichtshof der Europäischen Union überwiesen.
11.03.2025
20008618
NOR40157281