(Anm.: letzte Anpassung durch Kundmachung BGBl. III Nr. 23/2018)Anmerkung, letzte Anpassung durch Kundmachung Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 23 aus 2018,)
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Art. 31 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 31, für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.
Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Tschechische Republik | 13. Oktober 2010 |
Vereinigtes Königreich | 25. September 2012 |
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Vereinigte Königreich
Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Art. 18 des Protokolls angebracht:Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Artikel 18, des Protokolls angebracht:
„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Art. 18 vorgesehenen Privilegien.“„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Artikel 18, vorgesehenen Privilegien.“