Europäische Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre - Protokoll über Vorrechte und Immunitäten
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 242 aus 2013,
Vertrag – Multilateral
Paragraph 0
17.03.2018
12.07.1974
79/02 Forschung
Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
StF: BGBl. III Nr. 242/2013 (NR: GP XXIV RV 13 AB 79 S. 14. BR: AB 8065 S. 767.)
Dänisch, Deutsch, Französisch, Niederländisch, Schwedisch
Vertragsparteien siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 im Archiv der Regierung der Französischen Republik hinterlegt; das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 31, für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Protokoll ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Schweden, Schweiz.
Ferner haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden nach dem 1. Juli 2009 hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: |
Tschechische Republik | 13. Oktober 2010 |
Vereinigtes Königreich | 25. September 2012 |
Das Vereinigte Königreich hat am 14. Februar 2017 den nachstehenden Vorbehalt zu Artikel 18, des Protokolls angebracht:
„Die Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gewährt den Mitgliedern des Personals der Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre, mit Ausnahme des Generaldirektors, keine der in Artikel 18, vorgesehenen Privilegien.“
ESO
19.01.2023
20008605
NOR40200576