Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.09.2013
Außerkrafttretensdatum
30.06.2022
Index
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
Text
Artikel 3
Sitz
1) Der Amtssitzbereich wird auf der Grundlage eines gegenseitigen Einverständnisses zwischen dem Zentrum und der Regierung der Republik Österreich festgelegt.
2) Alle Büro- oder Konferenzräumlichkeiten in Österreich, die im Einvernehmen mit der Regierung für die vom Zentrum einberufenen Sitzungen benützt werden, gelten als zeitweilig in den Amtssitzbereich einbezogen.
Schlagworte
Büroräumlichkeit
Im RIS seit
02.09.2013
Zuletzt aktualisiert am
03.08.2022
Gesetzesnummer
20008559
Dokumentnummer
NOR40155441