Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 209 aus 2013, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 97 aus 2022,
Vertrag – Multilateral
Artikel 3
01.09.2013
30.06.2022
79/06 Kirchen, Religionsgemeinschaften
1) Der Amtssitzbereich wird auf der Grundlage eines gegenseitigen Einverständnisses zwischen dem Zentrum und der Regierung der Republik Österreich festgelegt.
2) Alle Büro- oder Konferenzräumlichkeiten in Österreich, die im Einvernehmen mit der Regierung für die vom Zentrum einberufenen Sitzungen benützt werden, gelten als zeitweilig in den Amtssitzbereich einbezogen.
Büroräumlichkeit
03.08.2022
20008559
NOR40155441