Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist Anl. 1

Kurztitel

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 132/2013

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Anl. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Außerkrafttretensdatum

Index

59/04 EU - EWR

Text

BESCHLÜSSE
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

(2011/199/EU)

Anmerkung, Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)

Im RIS seit

16.05.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.06.2016

Gesetzesnummer

20008411

Dokumentnummer

NOR40150720

Navigation im Suchergebnis