Kurztitel
Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro istÄnderung des Artikel 136, AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 132/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2013,
Text
BESCHLÜSSE
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES
vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
(2011/199/EU)
(Anm.: Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)