Kurztitel

Änderung des Artikel 136, AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2013,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2013

Text

BESCHLÜSSE
BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 25. März 2011
zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

(2011/199/EU)

Anmerkung, Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)