Bundesrecht konsolidiert

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Informationsaustausch in Steuersachen (Jersey) § 0

Kurztitel

Informationsaustausch in Steuersachen (Jersey)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 107/2013

Typ

Vertrag – Vereinigtes Königreich

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2013

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.09.2012

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Titel

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen
StF: BGBl. III Nr. 107/2013 (NR: GP XXIV RV 1916 AB 2100 S. 184. BR: AB 8866 S. 816.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Präambel/Promulgationsklausel

In Anerkennung des Wunsches der Regierung Österreichs und der Regierung Jerseys (der Vertragsparteien), den Informationsaustausch in Steuersachen zu verbessern und zu erleichtern;

Sub-Litera, i, n Anerkennung dessen, dass die Regierung Jerseys im Rahmen der Ermächtigung durch das Vereinigte Königreich das Recht hat, mit der Regierung Österreichs ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens, zu kündigen;

sind die Vertragsparteien daher nun übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen, das nur Verpflichtungen für die Vertragsparteien enthält.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Juni 2013 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Im RIS seit

12.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

15.12.2014

Gesetzesnummer

20008367

Dokumentnummer

NOR40149398

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