In Anerkennung des Wunsches der Regierung Österreichs und der Regierung Jerseys (der Vertragsparteien), den Informationsaustausch in Steuersachen zu verbessern und zu erleichtern;
inSub-Litera, i, n Anerkennung dessen, dass die Regierung Jerseys im Rahmen der Ermächtigung durch das Vereinigte Königreich das Recht hat, mit der Regierung Österreichs ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens, zu kündigen;
sindsind die Vertragsparteien daher nun übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen, das nur Verpflichtungen für die Vertragsparteien enthält.