Informationsaustausch in Steuersachen (Jersey)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 107 aus 2013,
01.06.2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Jerseys über den Informationsaustausch in Steuersachen
StF: BGBl. III Nr. 107/2013 (NR: GP XXIV RV 1916 AB 2100 S. 184. BR: AB 8866 S. 816.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 8. März 2013 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, mit 1. Juni 2013 in Kraft.
In Anerkennung des Wunsches der Regierung Österreichs und der Regierung Jerseys (der Vertragsparteien), den Informationsaustausch in Steuersachen zu verbessern und zu erleichtern;
Sub-Litera, i, n Anerkennung dessen, dass die Regierung Jerseys im Rahmen der Ermächtigung durch das Vereinigte Königreich das Recht hat, mit der Regierung Österreichs ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu verhandeln, abzuschließen, durchzuführen und, vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Abkommens, zu kündigen;
sind die Vertragsparteien daher nun übereingekommen, das nachstehende Abkommen abzuschließen, das nur Verpflichtungen für die Vertragsparteien enthält.