Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;
im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Bereich zu stärken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fördern;
im Bestreben, mittels dieses Abkommens eine Grundlage zu schaffen, die dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte in seiner Wirkung dauerhaft gleichkommt;
in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,
sind wie folgt übereingekommen: