Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,
01.01.2013
31.12.2016
zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
StF: BGBl. III Nr. 192/2012 (NR: GP XXIV RV 1770 AB 1884 S. 167. BR: AB 8786 S. 812.)
BGBl. III Nr. 6/2017 (NR: GP XXV RV 1327 AB 1398 S. 158. BR: AB 9693 S. 863.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Notifikationen gemäß Artikel 39, Absatz eins, des Abkommens wurden am 3. September bzw. 19. Dezember 2012 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2013 in Kraft
Die Republik Österreich
und
die Schweizerische Eidgenossenschaft,
im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;
im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Bereich zu stärken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fördern;
im Bestreben, mittels dieses Abkommens eine Grundlage zu schaffen, die dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte in seiner Wirkung dauerhaft gleichkommt;
in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,
sind wie folgt übereingekommen: