Kurztitel

Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 192 aus 2012, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,

Inkrafttretensdatum

01.01.2013

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016

Beachte

zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2017,

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen

StF: BGBl. III Nr. 192/2012 (NR: GP XXIV RV 1770 AB 1884 S. 167. BR: AB 8786 S. 812.)

Änderung

BGBl. III Nr. 6/2017 (NR: GP XXV RV 1327 AB 1398 S. 158. BR: AB 9693 S. 863.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte einschließlich der beigefügten Erklärungen wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 39, Absatz eins, des Abkommens wurden am 3. September bzw. 19. Dezember 2012 vorgenommen; das Abkommen tritt somit gemäß derselben Bestimmung am 1. Jänner 2013 in Kraft

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Schweizerische Eidgenossenschaft,

im Wunsch, die finanzpolitischen Beziehungen der beiden Staaten weiter zu festigen;

im Willen, die Zusammenarbeit im steuerlichen und finanzwirtschaftlichen Bereich zu stärken und den gegenseitigen Wettbewerb zu fördern;

im Bestreben, mittels dieses Abkommens eine Grundlage zu schaffen, die dem automatischen Informationsaustausch im Bereich der Kapitaleinkünfte in seiner Wirkung dauerhaft gleichkommt;

in Anbetracht der bereits bestehenden engen Zusammenarbeit im Bereich der Doppelbesteuerung,

sind wie folgt übereingekommen: