„Geldleistung“, „Rente“ oder „Pension“
eine Geldleistung, Rente oder Pension einschließlich aller ihrer Teile aus öffentlichen Mitteln, aller Zuschläge, Zulagen, Kapitalabfindungen sowie Anpassungs- und Erhöhungsbeträge mit Ausnahme von Einmalzahlungen als Kaufkraftausgleich.