Bundesrecht konsolidiert

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Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala) § 0

Kurztitel

Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 168/2012

Typ

Vertrag – Guatemala

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2012

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

16.01.2006

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 168/2012 (NR: GP XXIV RV 1469 AB 1564 S. 137. BR: AB 8647 S. 803.)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,

Von dem Wunsche geleitet, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,

In der Erkenntnis, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,

Unter erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,

Sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.

Im RIS seit

11.12.2012

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012

Gesetzesnummer

20008083

Dokumentnummer

NOR40144174

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