Förderung und Schutz von Investitionen (Guatemala)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 168 aus 2012,
01.10.2012
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Guatemala über die Förderung und den Schutz von Investitionen
StF: BGBl. III Nr. 168/2012 (NR: GP XXIV RV 1469 AB 1564 S. 137. BR: AB 8647 S. 803.)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Notifikationen gemäß Artikel 27, Absatz eins, des Abkommens wurden am 16. Februar bzw. 6. August 2012 vorgenommen; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2012 in Kraft getreten.
Die Republik Österreich und die Republik Guatemala, im Folgenden „Vertragsparteien“ genannt,
Von dem Wunsche geleitet, günstige Voraussetzungen für eine größere wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu schaffen,
In der Erkenntnis, dass die Förderung und der Schutz von Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme derartiger Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
Unter erneuter Bekräftigung ihrer Verpflichtung zur Einhaltung international anerkannter Arbeitsnormen,
Sind wie folgt übereingekommen: