Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden,
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien ausgetauscht werden oder entstehen,
Sind wie folgt übereingekommen: