Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Spanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 127 aus 2012,
01.09.2012
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Königreichs Spanien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 127/2012
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. November 2011 bzw. 30. Juli 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2012 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Königreichs Spanien (im Weiteren „die Parteien“ genannt),
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden,
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien ausgetauscht werden oder entstehen,
Sind wie folgt übereingekommen: