Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (UNO)
Typ
Vertrag – UNO
§/Artikel/Anlage
Art. 9
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 9
KOSTEN
Jede Partei trägt die eigenen Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.
Im RIS seit
21.08.2012
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
20007953
Dokumentnummer
NOR40142029