Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT Art. 1

Kurztitel

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 10/2012

Typ

Vertrag – EUMETSAT

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.02.2012

Außerkrafttretensdatum

Index

99/09 Meteorologie

Text

Artikel 1

Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Ruhegehälter und gleichartige Leistungen befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Ruhegehälter und Leistungen bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.

Im RIS seit

27.01.2012

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2012

Gesetzesnummer

20007658

Dokumentnummer

NOR40135601

Navigation im Suchergebnis