Kurztitel

Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 10 aus 2012,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.02.2012

Text

Artikel 1

Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Ruhegehälter und gleichartige Leistungen befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Ruhegehälter und Leistungen bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.