Bundesrecht konsolidiert

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Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2 Art. 4

Kurztitel

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 83/2011

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 4

Inkrafttretensdatum

27.10.2009

Außerkrafttretensdatum

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

ARTIKEL 4

Dieses Protokoll wurde in Brüssel an diesem einunddreißigsten März zweitausendneun in zweifacher Ausfertigung in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Im RIS seit

21.06.2011

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2011

Gesetzesnummer

20007320

Dokumentnummer

NOR40129179

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