Kurztitel

Seeverkehrsabkommen zwischen EG und der Volksrepublik China - Protokoll 2

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 83 aus 2011,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

27.10.2009

Text

ARTIKEL 4

Dieses Protokoll wurde in Brüssel an diesem einunddreißigsten März zweitausendneun in zweifacher Ausfertigung in bulgarischer, dänischer, deutscher, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer, ungarischer und chinesischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.