Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien) § 0

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 55/2011

Typ

Vertrag – Serbien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

18.04.2011

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

25.06.2010

Index

49/06 Schubverkehr

Titel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 55/2011 idF BGBl. III Nr. 63/2011 (VFB)

Sprachen

Deutsch, Englisch, Serbisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien (nachstehend “die Parteien” genannt), sind gemäß Artikel 19 des am 18. September 2007 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (nachstehend “das Abkommen” genannt) mit dem Ziel einer effektiven Durchführung des Abkommens

wie folgt übereingekommen:

____________________________

1 Siehe Abl. Nr. L 344 vom 19.12.2007 S. 46

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 14, mit 4. April 2011 in Kraft getreten.

Anmerkung

Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 63/2011, wurde berücksichtigt.

Im RIS seit

20.04.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20007248

Dokumentnummer

NOR40128280

Navigation im Suchergebnis