Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Serbien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2011,
18.04.2011
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Serbien zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 55/2011 idF BGBl. III Nr. 63/2011 (VFB)
Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 14, mit 4. April 2011 in Kraft getreten.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Serbien (nachstehend “die Parteien” genannt), sind gemäß Artikel 19 des am 18. September 2007 in Brüssel unterzeichneten Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Serbien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (nachstehend “das Abkommen” genannt) mit dem Ziel einer effektiven Durchführung des Abkommens
wie folgt übereingekommen:
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1 Siehe Abl. Nr. L 344 vom 19.12.2007 S. 46