Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)
Typ
Vertrag – Georgien
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.11.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 7
ÜBERMITTLUNG
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Weg oder auf jedem anderen zwischen den zuständigen Behörden und gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien vereinbarten Weg übermittelt. Der Empfang Klassifizierter Informationen wird schriftlich bestätigt.
Im RIS seit
30.09.2011
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
20007467
Dokumentnummer
NOR40132008