Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Argentinien) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Argentinien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 66/2010

Typ

Vertrag – Argentinien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.2010

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

09.05.2008

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 66/2010

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik, nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet;

Als Parteien des am 7. Dezember 1944 zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und

Vom Wunsche geleitet, eine Vereinbarung zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,

Haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 25, des Abkommens wurde am 22. Dezember 2009 bzw. 8. Juni 2010 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, mit 1. August 2010 in Kraft.

Im RIS seit

14.09.2010

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2013

Gesetzesnummer

20006842

Dokumentnummer

NOR40120238

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