Luftverkehrsabkommen (Argentinien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 66 aus 2010,
01.08.2010
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik
StF: BGBl. III Nr. 66/2010
Der Notenwechsel gemäß Artikel 25, des Abkommens wurde am 22. Dezember 2009 bzw. 8. Juni 2010 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 25, mit 1. August 2010 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik, nachstehend als die Vertragsparteien bezeichnet;
Als Parteien des am 7. Dezember 1944 zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, und
Vom Wunsche geleitet, eine Vereinbarung zum Zwecke der Einrichtung eines planmäßigen Flugverkehrs zwischen ihren jeweiligen Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Haben Folgendes vereinbart: