Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo)
Typ
Vertrag – Kosovo
§/Artikel/Anlage
Art. 11
Inkrafttretensdatum
01.10.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 11
Auslegung des Abkommens
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
Sollte im Weg der Verhandlungen nach Absatz 1 eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Angelegenheit auf diplomatischem Weg einer Entscheidung zugeführt.
Im RIS seit
14.09.2010
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015
Gesetzesnummer
20006838
Dokumentnummer
NOR40120118