Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Kosovo)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 65 aus 2010,
Artikel 11
01.10.2010