Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden sind –
sind wie folgt übereingekommen: