Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2010,
01.02.2010
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 6/2010
Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. bzw. 30. Dezember 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2010 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden sind –
sind wie folgt übereingekommen: