Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
Typ
Vertrag – Estland
§/Artikel/Anlage
Art. 13
Inkrafttretensdatum
01.02.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 13
ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die Zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.
Im RIS seit
07.04.2010
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Gesetzesnummer
20006697
Dokumentnummer
NOR40116053