Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2010,
Artikel 13
01.02.2010
Die Parteien teilen einander auf diplomatischem Weg die Zuständigen Behörden mit, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich sind.